Elternbeirat 2020/2021 |
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Elternbeiratsvorsitzender Ruth-Cohn-Schule: André Martens (RS) |
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stellv. Elternbeiratsvorsitzende: Stephanie Wiehle (WRS) |
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Elternvertreter: | |||
Kl. W5a |
Nicole Fatscher Angela Casagrande |
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Kl. W6a |
Elke Roggenbuck Claudia Edner |
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Kl. W7a |
Stephanie Wiehle Susanne Herbst |
Kl. W7b |
Julia Saum Angela Schätzle-Casagrande |
Kl. W8a |
Stefanie Scholl Artur Nerlo |
Kl. W8b |
Stephanie Rehmann Tina Behringer |
Kl. W9a |
Tanja Singler Marianne Gruber |
Kl. W9b |
Karin Gence Andrea Hug |
Kl. W10 |
Stefanie Ribaric Sabine Reichenbach |
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Unten finden Sie das Archiv der Schulinformationen:
Die neuesten Schulinformationen finden Sie unter "Aktuelles"
Freundeskreis
Der Freundes- und Förderkreis der Ruth-Cohn-Schule in Denzlingen e.V.
Der Zweck des Vereins ist die ideelle und materielle Förderung der Ruth-Cohn-Schule. Dies kann sich ausdrücken durch Unterstützung und Durchführung pädagogischer, musischer und sportlicher Vorhaben, Pflege der Verbindung zwischen Schülern, Eltern und Lehrer und/oder Unterstützung von Schüleraustausch und Studienfahrten. (Auszug aus der Satzung)eck des Vereins ist die ideelle und materielle Förderung der Ruth-Cohn-Schule. Dies kann sich ausdrücken durch Unterstützung und Durchführung pädagogischer, musischer und sportlicher Vorhaben, Pflege der Verbindung zwischen Schülern, Eltern und Lehrer und/oder Unterstützung von Schüleraustausch und Studienfahrten. (Auszug aus der Satzung)
Schulinformation zum Unterricht ab 11.01.2021
Notbetreuung nach den Weihnachtsferien - Information und Anmeldung
Schulinformation - vorzeitiger Ferienbeginn, Fernunterricht für die Abschlussklassen, Antrag Notbetreuung
Neuseste Informationen zu Corona: Stand 16.10.2020
Sehr geehrte Eltern,
die Infektionszahlen haben heute den kritischen Wert von 35 Fällen pro 100000 Einwohnern überschritten.
Damit gelten laut der aktualisierten Corona-Verordnung vom 15.10.2020 neue Bestimmungen:
1. Die Maskenpflicht wird auf den Unterricht ab Montag, 19.10.2020, ausgeweitet.
2. Alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen (auch eintägig) dürfen bis auf Weiteres nicht durchgeführt werden.
3. Der Sportunterricht kann weiterhin stattfinden. Allerdings sind alle Betätigungen ausgeschlossen, für die ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist.
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